Das EfA-Prinzip einfach erklärt // Folge 4: Die rechtliche Dimension
Das „Einer für Alle“-Prinzip ist im Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mittlerweile ein bekannter Begriff. Aber was genau steckt dahinter? Und was muss ich als OZG-Umsetzer oder OZG-Umsetzerin wissen, um die Verwaltung nach dem „Einer für Alle“-Prinzip digitalisieren zu können? In fünf kurzen Erklärvideos des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird das „Einer für Alle“-Prinzip – kurz EfA-Prinzip – ausführlich und verständlich erklärt.
In dieser Folge geben René Helbing, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, und Christine Kamburg, Föderale IT-Kooperation, einen Einblick in die rechtliche Dimension. Die nächste und letzte Folge der Reihe widmet sich der finanziellen Dimension. Bisher erschienen sind Videos zur Einführung in das EfA-Prinzip sowie zur organisatorischen und technischen Dimension von EfA.
Alle weiteren Informationen zum Onlinezugangsgesetz gibt es auf www.onlinezugangsgesetz.de bzw. www.onlinezugangsgesetz.de/efa
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